16. Februar 2022
Versendung von Festsetzungsbescheiden
In den nächsten Wochen erhalten alle Grundstückseigentümer im Bereich der ehem. VG Neuerburg einen Bescheid über die Festsetzung der für die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge Schmutzwasser und ggf. Niederschlagswasser zugrundeliegenden Grundstücksflächen, rückwirkend zum 01. Januar 2022.
Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Südeifelwerke AöR vom 07. Dezember 2021, welche zum 01. Januar 2022 in Kraft tritt.
Diese Satzung kann in Internet unter www.suedeifelwerke.de unter „Preise und Recht“ eingesehen werden.
Wiederkehrende Beiträge (WKB) dienen der anteiligen Finanzierung der laufenden Kosten und sind insoweit vergleichbar mit Gebühren. Es handelt sich hier um ein Vorhalteentgelt; die Beitragspflicht entsteht bereits dann, wenn eine Abwasserbeseitigungseinrichtung vorgehalten wird und das Grundstück durch die Möglichkeit der Nutzung bevorteilt wird. Ob tatsächlich Abwasser eingeleitet wird, ist dabei unerheblich. Durch die Einführung wiederkehrender Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen wurde in Rheinland-Pfalz die verursachungsgerechte Beteiligung von Baulückengrundstücken an den vorgehaltenen Einrichtungen eingeführt. WKB werden für die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Einleitung erhoben.
In den Bescheiden sind weitere Erläuterungen enthalten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.suedeifelwerke.de oder telefonisch.