5. Januar 2022
Neues Beitrags- und Gebührensystem ab dem 01. Januar 2022
Zusammenführung der Gebühren und Beiträge der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2022 im Bereich der Südeifelwerke AöR
Zum 01. Januar 2018 fusionierten die Südeifelwerke Irrel AöR (ehem. Entsorgungsgebiet VG Irrel) und die Verbandsgemeindewerke Neuerburg (ehem. Entsorgungsgebiet VG Neuerburg) zur neuen Anstalt des öffentlichen Rechts „Südeifelwerke AöR“.
Nun soll im nächsten Schritt eine Vereinheitlichung der Beitrags- und Gebührensysteme erfolgen. Diese gesetzlich geforderte Zusammenführung der Beiträge- und Gebühren wird zum 01. Januar 2022 umgesetzt.
Ermittlungsgrundlage hierfür ist die durch den Verwaltungsrat der Südeifelwerke AöR am 07. Dezember 2021 beschlossene Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA).
Die Höhe (Euro) der Beitrags- und Gebührensätze werden im Frühjahr 2022 festgelegt und entsprechend veröffentlicht.
Das neue Beitrags- und Gebührensystem der Abwasserbeseitigung setzt sich nun aus fünf verschiedenen Positionen zusammen. Nachstehend informieren wir Sie über diese:
1. Schmutzwassergebühr (Benutzungsgebühr Schmutzwasser)
Die Benutzungsgebühr wird für die Einleitung von Schmutzwasser erhoben. Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für den Gebührensatz ist 1 Kubikmeter Schmutzwasser.
2. Grundgebühr Schmutzwasser
Die Grundgebühr für Schmutzwasser wird nach der Zahl der Wohneinheiten (WE) und für Grundstücke mit gewerblicher oder ähnlicher Nutzung nach Einwohnergleichwerten (EGW) bemessen. Sie wird für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses erhoben. Wird ein Grundstück auf mehrere Arten genutzt, sind die Einwohnergleichwerte und Wohneinheiten, die für die einzelnen Nutzungsarten anzusetzen sind, zusammenzuzählen.
Wohneinheiten (WE):
Bei Grundstücken, die zu Wohnzwecken genutzt werden oder nutzbar sind, wird die Grundgebühr nach der Zahl der Wohneinheiten bemessen. Für jede Wohneinheit wird ein einheitlicher Grundbetrag festgelegt. Wohneinheit ist die Wohnung im Sinne des Bewertungsgesetzes.
Einwohnergleichwerte (EGW):
Soweit Grundstücke nicht zu Wohnzwecken genutzt werden oder nutzbar sind, werden sie nach Einwohnergleichwerten nach Anlage 2 der Satzung (ESA) veranlagt. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt jeweils ein Einwohnergleichwert als festgesetzt. Bruchteile von Einwohnergleichwerten werden abgerundet.
3. Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung (WKB Schmutzwasser)
Beitragsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung ist die ermittelte Grundstücksfläche (i.d.R. die an eine Verkehrsfläche angrenzende Fläche bis zu einer Tiefe von 40m) mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 %. Für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 %. Für Grundstücke im Außenbereich oder Sondernutzungen gelten andere Faktoren.
4. Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung (WKB Niederschlagswasser)
Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die mögliche Abflussfläche. Die beim WKB Schmutzwasser ermittelte Grundstücksfläche wird mit einer sog. Grundflächenzahl vervielfacht. Die für Ihr Grundstück anzusetzende Grundflächenzahl ergibt sich aus § 6 Abs. 1 bis 9 ESA.
5. Niederschlagswassergebühr (Gebühr Niederschlagswasser)
Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach der tatsächlich bebauten, befestigten und angeschlossenen Fläche. Diese Fläche wird auf volle 10 qm abgerundet. Es werden nur solche Flächen berücksichtigt, die in Länge und Breite das Maß von 1,50 m überschreiten. Maßgebend für die Gebührenberechnung sind die angeschlossenen, bebauten und befestigten Flächen zum 30.06. des Bemessungsjahres. Derjenige Grundstückseigentümer, der seine Flächen nicht befestigt, sondern entsiegelt oder versickern lässt, also sein Niederschlagswasser nicht oder nur teilweise in den Kanal einleitet, erhält somit einen finanziellen Vorteil.
Aufgrund einer zeitintensiven Datenerfassung werden die Beitrags- und Gebührenbescheide 2022 voraussichtlich erst im zweiten Quartal versendet werden können, wir bitten um Verständnis.
Weitere Informationen finden Sie unter "Dokumente".