Im Dezember 2018 / Januar 2019 werden zur Feststellung des Jahresverbrauchs 2018 die Wasserzähler in den Ortsgemeinden Eisenach und Gilzem durch Beauftragte des Versorgungsunternehmens abgelesen. Wir möchten unsere Kunden in diesem Zusammenhang nochmals freundlichst auf das in § 16 der allgemeinen Wasserversorgungsatzung vom 10.09.1982 geregelte Zutrittsrecht der mit einer Vollmacht versehenen Beauftragten zu den Räumen der Messeinrichtung hinweisen. Danach haben die Grundstückseigentümer und die Benutzer das Betreten der Grundstücke und Räume für diesen Zweck zu gestatten. Die Grundstückseigentümer und Benutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind. Bitte helfen Sie mit, dem Ablesepersonal die Tätigkeit zu erleichtern, damit wir in der Lage sind, Ihnen rechtzeitig eine Abrechnung zu erstellen.
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Mo. - Mi.: | 8-12 Uhr & 14-16 Uhr |
Donnerstag: | 8-12 Uhr & 14-18 Uhr |
Freitag: | 8-12 Uhr |
Bereich Irrel | 06525/79-24820 |
Bereich Neuerburg | 06564/69-14830 |