Anschluss der Grundstücke an die neuen Abwassereinrichtungen in der Ortsgemeinde Schankweiler - Stilllegung der alten Ausfaulgruben und Anschluss der bestehenden Grundstücksanschlüsse an das neue Trennsystem
Hiermit werden alle betroffene Grundstückseigentümer in der Ortslage Schankweiler öffentlich aufgefordert die Abwasserleitungen, die sich auf ihren Grundstücken befinden, ordnungsgemäß an die neuverlegten öffentlichen Abwasserleitungen anzuschließen.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 7 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Südeifelwerke Irrel AöR (AES) ein Anschlusszwang an die Kanalisation besteht. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet innerhalb von zwei Monaten nach einer öffentlichen Bekanntmachung oder Mitteilung über die Anschlussmöglichkeit den Anschluss des Grundstückes an die betriebsfertige Abwasseranlage vorzunehmen.
Wer sein Grundstück innerhalb dieses Zeitraums nicht anschließt oder anschließen lässt oder dafür nicht die notwendigen Vorkehrungen trifft und Anträge stellt, handelt nach § 21 (1) Nr. 2 der AES i.V.m. § 24 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Mit dieser Veröffentlichung wird nochmals auf den Anschlusszwang hingewiesen. Sollten Grundstücke nach Ablauf dieser Frist nicht angeschlossen/um geklemmt haben, werden, wie oben beschrieben, entsprechend weitere Schritte eingeleitet.
Allgemeiner Hinweis zum Anschluss am Trennsystem:
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Trennung von Oberflächenwasser und Schmutzwasser stattfindet. Oberflächen- und Schmutzwasser sind getrennt an die hierfür vorgesehenen Grundstücksanschlüsse anzuschließen.
Die Kosten die durch sogenannte Fehlanschlüsse nachträglich entstehen, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
Nach Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage sind alle vorhandenen Abwasseranschlüsse, an eventuell noch vorhandenen sogenannten „Bürgermeisterkanälen“, stillzulegen. Die bestehenden Abwassergruben werden letztmalig durch die SWI AöR entleert und gereinigt.
Ebenso weisen wir darauf hin, dass die „Wiederkehrenden Beiträge“ der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung spätestens zum 30.09.2017 bei allen (bebauten und unbebauten) Grundstücken erhoben werden. Hierfür ist bereits die Möglichkeit des Anschlusses (§ 13 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasser der Südeifelwerke Irrel AöR) ausschlaggebend.
Bei technischen Fragen stehen wir unter der Telefonnummer 06525/79-261 oder hansjuergen.lenz@irrel.de, bei Fragen zur Beitragserhebung und Veranlagung unter der Telefonnummer 06525/79-265 oder nicolai.lichter@irrel.de.
Irrel, den 14.07.2017
Südeifelwerke Irrel AöR
Mo. - Mi.: | 8-12 Uhr & 14-16 Uhr |
Donnerstag: | 8-12 Uhr & 14-18 Uhr |
Freitag: | 8-12 Uhr |
Bereich Irrel | 06525/79-24820 |
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