2. Oktober 2012
Zählerwechsel im Rahmen des Eichgesetzes
Im Versorgungsbereich der Südeifelwerke Irrel erfolgt zur Zeit der Austausch von Wasserzählern, bei denen das Eichjahr abgelaufen ist.
Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Austausch alle sechs Jahre verpflichtend zu erfolgen. Dem Kunden entstehen für den Zählerwechsel keine gesonderten Kosten. Sie sind anteilig im wiederkehrenden Beitrag Wasser enthalten.
Wir bitten Sie die Messeinrichtungen frei zugänglich zu halten, um eine schnelle, reibungslose und unfallfreie Auswechslung zu gewährleisten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Austausch von Zwischenzählern von der Aktion (z.B. zur Abrechnung von Mietwohnungen) nicht betroffen ist.
Die Austauscharbeiten werden von der Fa. Biesenthal aus Weißenthurm und Mitarbeitern der SWI vorgenommen. Die Mitarbeiter der Fa. Biesenthal und der SWI können sich per Dienstausweis legitimieren. Wir bitten Ihnen entsprechenden Zugang zu gewähren.
Südeifelwerke Irrel AöR