1. März 2022
Erklärung der Fläche für die Berechnung der Benutzungsgebühren Niederschlagswasser
In den nächsten Wochen erhalten alle Grundstückseigentümer/innen im Bereich der ehem. VG Irrel, welche ihr Niederschlagswasser in das Netz der Südeifelwerke einleiten oder die Möglichkeit hierzu haben einen sog. Fragebogen zur Grundstücksentwässerung.
Die Abfrage erfolgt auf Grundlage der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Südeifelwerke AöR vom 07. Dezember 2021, welche zum 01. Januar 2022 in Kraft tritt.
Diese Satzung kann in Internet unter www.suedeifelwerke.de unter „Preise und Recht“ eingesehen werden.
Der Fragebogen dient zur Ermittlung der „Benutzungsgebühr Niederschlagswasser“.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für Rheinland-Pfalz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Südeifelwerke AöR wird diese Benutzungsgebühr Niederschlagswasser nur von den Grundstücken, die tatsächlich in die Kanalleitung einleiten, erhoben und je m² angeschlossener, bebauter und befestigter Fläche berechnet.
Grundstückseigentümer/innen, welche ihre Flächen nicht befestigen, sondern entsiegeln oder versickern lassen, also das Niederschlagswasser nicht oder nur teilweise in den Kanal einleiten, erhalten einen finanziellen Vorteil.
Das wahrheitsgemäße Ausfüllen und Rücksenden des Fragebogens kann sich somit für Sie positiv auswirken. Soweit keine Angaben erfolgen, wird bei Grundstücken die bereits festgesetzte Fläche des wiederkehrenden Beitrages Niederschlagswasserbeseitigung, auf volle 10 m² abgerundet, angesetzt, was in der Regel zu einer höheren Belastung führt.
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail, telefonisch unter 06525 79 24611 oder in einem persönlichen Gespräch.