20. Juli 2015
Zählerwechsel im Rahmen des Eichgesetzes
Im Versorgungsbereich der Südeifelwerke Irrel AöR, außer den Ortschaften Eisenach, Gilzem und Holsthum, erfolgt in der Zeit vom 08.06 bis voraussichtlich 30.10.2015 der Austausch von Wasserzählern, bei denen das Eichjahr abgelaufen ist.
Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Austausch alle sechs Jahre verpflichtend zu erfolgen. Dem Kunden entstehen für den Zählerwechsel keine gesonderten Kosten. Sie sind anteilig im wiederkehrenden Beitrag Wasser enthalten.
Die Arbeiten werden durch Mitarbeiter der Fa. TND/ Fa. Zenner durchgeführt, die sich durch einen Ausweis legitimieren können.
Wir bitten Sie die Messeinrichtungen frei zugänglich zu halten, um eine schnelle, reibungslose und unfallfreie Auswechslung zu gewährleisten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Austausch von Zwischenzählern von der Aktion (z.B. zur Abrechnung von Mietwohnungen) nicht betroffen ist.
Sollten Fragen ihrerseits hierzu bestehen, können Sie uns während der Dienstzeiten unter der Telefonnummer 06525-79263 oder -79272 erreichen
Südeifelwerke Irrel AöR