4. Dezember 2009
Die Verbandsgemeindewerke Irrel informieren
In der Zeit vom 15.12.2009 bis 15.01.2010 werden zur Feststellung des Jahresverbrauches 2009 die Wasserzähler in den Ortsgemeinden Alsdorf, Bollendorf, Echternacherbrück, Ernzen, Ferschweiler, Irrel, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler und Wallendorf durch Beauftragte des Versorgungsunternehmens abgelesen.
Die Kunden werden in diesem Zusammenhang auf das in § 27 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 10.09.2002 geregelte ZUTRITTSRECHT der mit einem Ausweis versehenen Beauftragten zu den Räumen der Messeinrichtung hingewiesen. Danach haben die Grundstückseigentümer und die Benutzer das Betreten der Grundstücke und Räume für diese Zwecke zu gestatten. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Sollte die Grundstückseigentümer und Benutzer nicht anwesend sein, so dass eine Ablesung nicht möglich ist, kann der Wasserzählerstand vom Grundstückseigentümer und Benutzer selbst an die Verbandsgemeindewerke Irrel mitgeteilt werden.
Die Beauftragten des Versorgungsunternehmens hinterlassen hierzu eine Ablesekarte, welche an die Verbandsgemeindewerke Irrel zurück zu senden ist.
Diese Ablesekarte entsprechend den Vorgaben ausfüllen und bis spätestens 20.01.2010 frankiert in den Postkasten oder direkt in den Briefkasten vor der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Verbandgemeindewerke einwerfen.
Der Zählerstand kann auch per Fax unter der Nummer.: 06525/79 179 262 oder per E-Mail unter der Adresse ablesung@irrel.de gemeldet werden.
Sie können uns aber auch den Zählerstand direkt per Online-Formular übermitteln.
Außerdem kann der Zählerstand mit dem angefügten Formular übermittelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen dass die Ableser zwischenzeitlich nicht von den Verbandsgemeindewerken über bereits mitgeteilte Zählerstände informiert werden.
Zählerstände die nach dem 20.01.2010 eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Wasserverbrauch wird dann von den Verbandsgemeindewerken geschätzt, gleiches gilt bei nicht Vorliegen des Zählerstandes..
Irrel, im Dezember 2009
Verbandsgemeindewerke Irrel