3. März 2015
Südeifelwerke Irrel AöR gewinnt Gerichtsverfahren zum wiederkehrenden Beitrag
mit Urteil vom 28. August 2014 wurde die Klage gegen einen Grundlagenbescheid, der die Flächen für die wiederkehrenden Beiträge Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Wasserversorgung festlegt, vom Verwaltungsgericht Trier (Az.: 2 K 1255/12) zurückgewiesen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz Klage eingereicht. Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 2015 wurde der Antrag der dortigen Kläger auf Zulassung der Berufung mittlerweile abgewiesen.
Damit wurde letztinstanzlich die Veranlagung der wiederkehrenden Beiträge mittels Grundlagenbescheid bestätigt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz können Sie auf der rechten Seite unter Dokumente herunterladen.