In der Zeit vom 06.12.2014 bis 09.01.2015 werden zur Feststellung des Jahresverbrauchs 2014 die Wasserzähler in den Ortsgemeinden Alsdorf, Bollendorf, Echternacherbrück, Ernzen, Ferschweiler, Irrel, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler und Wallendorf durch Beauftragte “Ableser“ der Südeifelwerke Irrel ÄöR abgelesen.
Die Kunden werden in diesem Zusammenhang auf das in § 27 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 02.11.2011 geregelte ZUTRITTSRECHT hingewiesen: „Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den mit einem Ausweis (Vollmacht) versehenen Beauftragten der SWI den Zutritt zu ihren Räumen und zu den Messeinrichtungen zu gestatten, insbesondere zur Ablesung der Wasserzähler.“ Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserzähler leicht zugänglich ist.
Falls der Kunde nicht anzutreffen ist, so dass eine Ablesung des Wasserzählers nicht möglich ist, muss der Wasserzählerstand vom Kunden an die Südeifelwerke Irrel AöR übermittelt werden. Die Beauftragten “Ableser“ der Südeifelwerke Irrel AöR hinterlassen hierzu eine Ablesekarte, welche an die Südeifelwerke Irrel AöR zurück zu leiten ist.
Die Ablesekarte dafür bitte entsprechend den Vorgaben ausfüllen und bis spätestens 15.01.2015 frankiert in den Postkasten werfen, direkt bei uns in Irrel abgeben oder in den Briefkasten der Südeifelwerke Irrel AöR einwerfen.
Der Zählerstand kann den Südeifelwerken Irrel AöR auch übermittelt werden, ohne dass ein Beauftragter “Ableser“ schon vor Ort war. Dabei ist aber zu beachten, dass die Beauftragten “Ableser“ von uns nicht über solche bereits mitgeteilten Zählerstände benachrichtigt werden und Sie trotzdem kontaktieren. Informieren Sie daher den Ableser dann dementsprechend bzw. ingnorieren Sie die hinterlassene Ablesekarte.
Zählerstände die nach dem 15.01.2015 eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Wasserverbrauch wird dann von den Südeifelwerken Irrel AöR geschätzt, gleiches gilt bei nicht Vorliegen des Zählerstands.
Irrel, Dezember 2014
Südeifelwerke Irrel AöR
Mo. - Mi.: | 8-12 Uhr & 14-16 Uhr |
Donnerstag: | 8-12 Uhr & 14-18 Uhr |
Freitag: | 8-12 Uhr |
Bereich Irrel | 06525/79-24820 |
Bereich Neuerburg | 06564/69-14830 |