18. April 2017
Zählerwechsel im Rahmen des Eichgesetzes
Im Versorgungsbereich der Südeifelwerke Irrel AöR erfolgt in der Zeit vom 18.04 bis voraussichtlich 31.08.2017 der Austausch von Wasserzählern, bei denen das Eichjahr abgelaufen ist bzw. dieses Jahr ablaufen wird.
Nach den gesetzlichen Vorschriften hat der Austausch alle sechs Jahre verpflichtend zu erfolgen. Dem Kunden entstehen für den Zählerwechsel keine gesonderten Kosten. Sie sind anteilig im wiederkehrenden Beitrag Wasser enthalten.
Die Arbeiten werden durch Mitarbeiter der Fa. TND/ Fa. Zenner durchgeführt, die sich durch einen Ausweis legitimieren können.
Wir bitten Sie die Messeinrichtungen frei zugänglich zu halten, um eine schnelle, reibungslose und unfallfreie Auswechslung zu gewährleisten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Austausch von Zwischenzählern (z.B. zur Abrechnung von Mietwohnungen) nicht betroffen ist.
Sollten Fragen ihrerseits hierzu bestehen, können Sie uns während der Dienstzeiten unter der Telefonnummer 06525-79265 oder -79273 erreichen.
Südeifelwerke Irrel AöR