14. August 2017
Einmalbeiträge in der Ortsgemeinde Echternacherbrück (Bitburger Straße) Veranlagung zu Einmalbeiträgen der Wasserversorgung
Die Südeifelwerke Irrel AöR informieren:
In der Ortsgemeinde Echternacherbrück wurde in der „Bitburger Straße“ die öffentliche Wasserversorgung erneuert. Aufgrund dessen werden nunmehr von der Südeifelwerke Irrel AöR entsprechende Vorausleistungen für diese Maßnahmen erhoben.
Die Bescheide werden in den nächsten Wochen an die Grundstückseigentümer versendet.
Die Beiträge werden grundsätzlich
drei Monate nach Bekanntgabe der Bescheide in voller Höhe fällig.
Die Südeifelwerke Irrel AöR bietet jedoch
allen betroffenen Grundstückseigentümern an, einen sog. Ablösevertrag abzuschließen.
Dies hat für Sie folgende Vorteile:
- Die Höhe des im Ablösevertrag vereinbarten einmaligen Beitrages bleibt bestehen, auch wenn es bei der Erstellung der endgültigen Bescheide ggfs. zu Beitragserhöhungen kommen würde. Das heißt mit dem Abschluss eines Ablösungsvertrages kann keine Nachveranlagung bezüglich der abgerechneten Baumaßnahme erfolgen.
- Die Höhe des im Ablösevertrag vereinbarten Beitrages kann über einen Zeitraum von zwei Jahren zinsfrei in Raten gezahlt werden
Voraussetzungen:
Die Annahme des Angebotes zur Inanspruchnahme eines Ablösungsvertrages ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zu erklären und nur möglich, sofern gegen den Beitragsbescheid kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
Mit der Inanspruchnahme eines Ablösungsvertrages wird der Beitragsbescheid sozusagen „abgelöst“, sodass der Beitragsbescheid rechtlich nicht mehr existent ist und in Folge dessen gegen einen Beitragsbescheid kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.
Sollten Sie Fragen zur Beitragserhebung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Beitragssachbearbeiter Herrn Nicolai Lichter, Telefon: 06525/79-265 oder per E-Mail: nicolai.lichter@irrel.de in Verbindung.
Irrel, den 14.08.2017