Wasserversorgung
Nach § 48 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz haben die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorhaltung von Löschwasser für den Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen zu errichten und so zu betreiben, dass das Trink- und Brauchwasser den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Gesundheitsvorsorge und Hygiene entspricht.
In Deutschland gilt Trinkwasser als das Lebensmittel Nr. 1 und es wird dementsprechend sorgfältig kontrolliert und überwacht.
Der Griff zum Wasserhahn ist innerhalb von nur zwei Generationen für uns zu einer solchen Selbstverständlichkeit geworden, dass der Gedanke an ein Ausbleiben des lebensnotwendigen Nahrungsmittels in unseren täglichen Überlegungen praktisch keine Rolle spielt. Kaum jemanden interessiert das, was hinter dem Wasserhahn kommt. Wir sind es gewohnt, dass uns jederzeit und in praktisch unbegrenzter Menge bestes Trinkwasser in unseren Häusern zur Verfügung steht.
Das Versorgungsgebiet der Südeifelwerke erstreckt sich auf die Ortsgemeinden:
Alsdorf - Bollendorf - Echternacherbrück - Ernzen -
Ferschweiler - Irrel - Kaschenbach - Menningen -
Minden - Niederweis - Peffingen - Prümzurlay -
Schankweiler - Wallendorf.
Die Ortsgemeinden Eisenach und Gilzem werden vom Wasserwerk Trier-Land im Rahmen eines Zweckverbandes versorgt, während in der Ortsgemeinde Holsthum noch eine eigenständige Wasserleitungs-Genossenschaft besteht. Alle anderen Ortsgemeinden der VG Südeifel werden durch die Kommunale Netze Eifel AöR versorgt.
Die Aufgabe der Südeifelwerke ist es eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Trinkwasser in bester Güte und ausreichender Menge sicher zu stellen.
Seit die Verbandsgemeinde 1975 die Wasserversorgung von den Ortsgemeinden übernommen hat, wurden und werden hohe Beträge in die Modernisierung und Erhaltung des Wasserversorgungsnetzes der Südeifelwerke investiert.
Die Südeifelwerke beliefern ihre Kunden mit ca. 480.000 cbm Trinkwasser pro Jahr. Das Wasserdargebot war und ist derzeit ausreichend. Versorgungsstörungen treten, von Betriebsstörungen abgesehen, nicht auf.
Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen in einem akkreditierten Labor garantieren, dass alle vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte jederzeit eingehalten werden.
Wasserschutzgebiete werden meistens in 3 Zonen eingeteilt:
- Zone 1 unmittelbarer Fassungsbereich
- Zone 2 engere Schutzzone
- Zone 3 weitere Schutzzone
Im Geltungsbereich dieser Wasserschutzgebiete ist eine landwirtschaftliche und bauliche Nutzung nur bedingt zulässig. Für die hieraus resultierenden Ertragseinbußen werden den Landwirten Ausgleichszahlungen durch die Südeifelwerke gewährt.